Jagdzeiten in Sachsen.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Sachsen.
FELDHASENcheck
WILDKANINCHEN
Kaninchen(1)check
Jungkaninchencheck
NUTRIA
Nutriacheck
Jungnutriacheck
(1) ganzjährig jagdbar unter Beachtung Bundesjagdgesetz § 22 Abs. 4 Satz 1 (Schutz der Elterntiere)
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Sächsische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Sächsische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Sachsen findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Sachsen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Sachsen e.V.
Cunnersdorfer Straße 25
01189 Dresden
Telefon: 0351 4017171
Internet: http://www.ljv-sachsen.de