Jagdzeiten in Baden-Württemberg.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Baden-Württemberg.
FÜCHSE
Jungfüchse(1)check
WASCHBÄREN
Jungwaschb.(2)check
MARDERHUNDE
Jungmarderh.(3)check
MINKE
Jungminke(4)check
(1) bereits ab 16. April in Gebieten, für die eine Hegegemeinschaft besteht, deren verfasstes Ziel der Schutz von Wildtieren ist, die durch den Fuchs bedroht werden.
(2) gem. Verordnung (EG) 1143/2014 Jagd auf Jungtiere ganzjährig außerhalb Schonzeit.
(3) gem. EU Verordnung ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35 i. V. m. EU Verordnung ABl. L 317 vom 23.11.2016, S. 4
(4) gem. EU Verordnung ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35 i. V. m. EU Verordnung ABl. L 317 vom 23.11.2016, S. 4
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Baden-Württembergische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Baden-Württembergische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Baden-Württemberg findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Baden-Württemberg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.
Felix-Dahn-Str. 41
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 2684360
Internet: https://www.landesjagdverband.de