Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Rheinland-Pfalz.
STEINMARDERcheck
BAUMMARDERcheck
HERMELINEcheck
FÜCHSE(1)check
WASCHBÄREN(2)check
MARDERHUNDE(3)check
(1) Zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Artenschutz dürfen Jungtiere von Marderhund und Waschbär ganzjährig bejagt werden. Gleiches gilt für juvenile Nilgänse außerhalb von Vogelschutzgebieten. Jungtiere von Fuchs und Dachs dürfen in dem zur Vermeidung von Tierseuchen oder Schäden in der Landwirtschaft (gilt für den Dachs) gebotenen Umfang bejagt werden.
(2) Zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Artenschutz dürfen Jungtiere von Marderhund und Waschbär ganzjährig bejagt werden. Gleiches gilt für juvenile Nilgänse außerhalb von Vogelschutzgebieten. Jungtiere von Fuchs und Dachs dürfen in dem zur Vermeidung von Tierseuchen oder Schäden in der Landwirtschaft (gilt für den Dachs) gebotenen Umfang bejagt werden.
(3) Zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Artenschutz dürfen Jungtiere von Marderhund und Waschbär ganzjährig bejagt werden. Gleiches gilt für juvenile Nilgänse außerhalb von Vogelschutzgebieten. Jungtiere von Fuchs und Dachs dürfen in dem zur Vermeidung von Tierseuchen oder Schäden in der Landwirtschaft (gilt für den Dachs) gebotenen Umfang bejagt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Rheinland-Pfalz". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.

Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Rheinland-Pfälzische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Rheinland-Pfälzische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Rheinland-Pfalz findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Egon-Anheuser-Haus
55457 Gensingen
Telefon: 06727 89440
Internet: http://www.ljv-rlp.de