Jagdzeiten in Baden-Württemberg.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Baden-Württemberg.
(1) Der Abschuss ist zulässig in der genannten Zeit von 1,5 Std. vor Sonnenaufgang bis 1,5 Std. nach Sonnenuntergang und unter Beachtung der Kormoranverordnung vom 20.7.2010.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Baden-Württembergische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Baden-Württembergische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Baden-Württemberg findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Baden-Württemberg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.
Felix-Dahn-Str. 41
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 2684360
Internet: https://www.landesjagdverband.de