Jagdzeiten in Burgenland.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Burgenland.
ROTWILD
nichtf. Tier bzw. Schmaltiercheck
Schmalspießercheck
MUFFELWILDcheck
SCHWARZWILDcheck
REHWILD
Böcke Kl. II(1)check
Böcke Kl. Icheck
Schmalgais(2)check
DAMWILD
Schmaltiercheck
(1) Böcke der Klasse II und Schmalgeißen können zur Verhinderung von Schäden an Weinbaukulturen in diesen bereits ab 1. April erlegt werden. Über die geplanten Abschüsse in den Weinbaukulturen ist in der der Zeit von 1. April bis 15. April die Bezirksverwaltungsbehörde vorab vom zuständigen Jagdleiter in Kenntnis zu setzen.(§ 1 Abs. 6 Wildstandregulierungsverordnung)
(2) Böcke der Klasse II und Schmalgeißen können zur Verhinderung von Schäden an Weinbaukulturen in diesen bereits ab 1. April erlegt werden. Über die geplanten Abschüsse in den Weinbaukulturen ist in der der Zeit von 1. April bis 15. April die Bezirksverwaltungsbehörde vorab vom zuständigen Jagdleiter in Kenntnis zu setzen.(§ 1 Abs. 6 Wildstandregulierungsverordnung)
Alle Angaben ohne Gewähr.

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In Österreich gilt im Jagdrecht das Prinzip der Revierjagd. Dies bedeutet, dass das Jagdrecht an Jagdbezirke oder -reviere gebunden ist. Somit ist das Ausüben der Jagd untrennbar mit dem Eigentum von Grund und Boden verbunden. Jagdgesetze werden auf Landesebene beschlossen. Es gibt demnach neun verschiedene Jagdgesetze, die sich aber größtenteils ähneln. Das Naturschutzrecht ist ebenfalls ein Landesrecht. Andere in Beziehung mit dem Jagdrecht stehende Gesetze wie das Waffengesetz oder das Tierschutzgesetz sind hingegen Bundesgesetze. 

Auskunft zu den Jagdzeiten in Burgenland erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Burgenländischer Landesjagdverband
Johann Permayer-Straße 2a
A-7000 Eisenstadt
Telefon: +43 2682 66878
Internet: https://www.bgld-jagdverband.at