Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Rheinland-Pfalz.
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(1) Auch für Wild ohne Schonzeit gilt § 32 Abs. 4 LJG, wonach in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständig-werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen.
(2) Auch für Wild ohne Schonzeit gilt § 32 Abs. 4 LJG, wonach in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständig-werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen.
(3) laut geänderter Bundesjagdzeitenverordnung vom 14.3.2018, ausgenommen führende Bachen
(4) laut geänderter Bundesjagdzeitenverordnung vom 14.3.2018
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Rheinland-Pfälzische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Rheinland-Pfälzische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Rheinland-Pfalz findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Egon-Anheuser-Haus
55457 Gensingen
Telefon: 06727 89440
Internet: http://www.ljv-rlp.de