Jagdzeiten in Saarland.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Saarland.
ROTWILD
Schmaltierecheck
Kälbercheck
Hirschecheck
Alttierecheck
Schmalspießercheck
DAMWILD
Kälbercheck
Schmaltierecheck
Alttierecheck
Schmalspießercheck
Hirschecheck
REHWILD
Schmalrehecheck
Rickencheck
Böckecheck
Kitzecheck
MUFFELWILDcheck
SCHWARZWILD(1)check
(1) Das Verbot der Treibjagd auf Schwarzwild gilt in der Zeit vom 1.2.-30.6. Allgemeine Jagd- und Schonzeitvorschriften nach dem Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976: § 22a Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes: (1) Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen. § 22 Jagd- und Schonzeiten: (4) In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Saarländische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Saarländische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Saarland findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Saarland erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Vereinigung der Jäger des Saarlandes
Jägerheim-Lachwald 5
66793 Saarwellingen
Telefon: 06838 8647880
Internet: http://www.saarjaeger.de