Jagdzeiten in Brandenburg.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Brandenburg.
SCHWARZWILD
Frischlingecheck
Überläufercheck
Bachen(1)check
Keilercheck
(1) ausgenommen führender Bachen, ganzjährig (vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) zur Vermeidung von Schäden auf gefährdeten Flächen
Alle Angaben ohne Gewähr.

Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Brandenburg". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.

Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Brandenburgische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Brandenburgische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Brandenburg findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Brandenburg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Brandenburg e. V.
Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf
Telefon: 033205 21090
Internet: http://www.ljv-brandenburg.de