Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Rheinland-Pfalz.
TAUBEN
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(1) dürfen im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen ganzjährig bejagt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Rheinland-Pfälzische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Rheinland-Pfälzische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Rheinland-Pfalz findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Egon-Anheuser-Haus
55457 Gensingen
Telefon: 06727 89440
Internet: http://www.ljv-rlp.de