Jagdzeiten in Brandenburg.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Brandenburg.
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(1) vom 1. August bis 31. Januar, mit der Maßgabe, dass die Jagd in der Zeit vom 1. September bis 31. Oktober sowie vom 16. Januar bis 31. Januar nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen ausgeübt werden darf
(2) (Blässgans) vom 16. September bis 31. Januar, mit der Maßgabe, dass die Jagd in der Zeit vom 16. September bis 31. Oktober sowie vom 16. Januar bis 31. Januar nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen ausgeübt werden darf. Die Jagd auf Blässgänse ist nur mit Büchsenmunition zulässig.
(3) vom 16. September bis 31. Januar, mit der Maßgabe, dass die Jagd in der Zeit vom 16. September bis 31. Oktober sowie vom 16. Januar bis 31. Januar nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen ausgeübt werden darf. Die Jagd auf Blässgänse ist nur mit Büchsenmunition zulässig.
(4) unter Beachtung der BbgKorV
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Brandenburgische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Brandenburgische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Brandenburg findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Brandenburg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Brandenburg e. V.
Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf
Telefon: 033205 21090
Internet: http://www.ljv-brandenburg.de