Jagdzeiten in Bayern.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Bayern.
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(1) siehe § 19 AVBayJG
(2) im Umkreis von 200m um geschlossene Gewässer im Sinne des Art. 2, Abs.1, Nrn. 1 u. 2 FiG
(3) maximal 200 Meter von einem Gewässer entfernt, auf Basis der Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften § 1 der AAV
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Bayerische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Bayerische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Bayern findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Bayern erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Bayern e. V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: 089 9902340
Internet: https://www.jagd-bayern.de