Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Mecklenburg-Vorpommern.
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(1) Zur Wildschadensverhütung dürfen sie vom 15. September bis 31. Oktober auch auf landwirtschaftlichen Kulturen erlegt werden, einschließlich einem 100-Meter-Abstand von der Kulturgrenze.
(2) Zur Wildschadensverhütung dürfen sie vom 15. September bis 31. Oktober auch auf landwirtschaftlichen Kulturen erlegt werden, einschließlich einem 100-Meter-Abstand von der Kulturgrenze.
(3) Zur Wildschadensverhütung dürfen sie vom 15. September bis 31. Oktober auch auf landwirtschaftlichen Kulturen erlegt werden, einschließlich einem 100-Meter-Abstand von der Kulturgrenze.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Mecklenburg-Vorpommern". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.

Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Mecklenburg-Vorpommersche Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Mecklenburg-Vorpommersche Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Forsthof 1
19374 Damm
Telefon: 03871 63120
Internet: http://www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de