Jagdzeiten in Kärnten.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Kärnten.
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(1) Siehe Verordnung der Landesregierung vom 14. Januar 2025, Zl. 10-ABT-18972/2024-92, betreffend die Verkürzung der Schonzeit für die Aaskrähen (Raben- und Nebelkrähen)
(2) Siehe Verordnung der Landesregierung vom 20.12.2022, Zl. 10-JAG-1934/2-2022, betreffend die Verkürzung der Schonzeit für den Eichelhäher und die Elster.
(3) Siehe Verordnung der Landesregierung vom 20.12.2022, Zl. 10-JAG-1934/2-2022, betreffend die Verkürzung der Schonzeit für den Eichelhäher und die Elster.
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In Österreich gilt im Jagdrecht das Prinzip der Revierjagd. Dies bedeutet, dass das Jagdrecht an Jagdbezirke oder -reviere gebunden ist. Somit ist das Ausüben der Jagd untrennbar mit dem Eigentum von Grund und Boden verbunden. Jagdgesetze werden auf Landesebene beschlossen. Es gibt demnach neun verschiedene Jagdgesetze, die sich aber größtenteils ähneln. Das Naturschutzrecht ist ebenfalls ein Landesrecht. Andere in Beziehung mit dem Jagdrecht stehende Gesetze wie das Waffengesetz oder das Tierschutzgesetz sind hingegen Bundesgesetze. 

Auskunft zu den Jagdzeiten in Kärnten erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Kärntner Jägerschaft
Mageregger Straße 175
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 463 5114690
Internet: http://www.kaerntner-jaegerschaft.at