Jagdzeiten in Schleswig-Holstein.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Schleswig-Holsteinische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Schleswig-Holsteinische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Schleswig-Holstein findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Schleswig-Holstein erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Telefon: 04347 90870
Internet: http://www.ljv-sh.de