Jagdzeiten in Schleswig-Holstein.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Schleswig-Holstein.
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(1) Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung außerhalb von europäischen Vogelschutzgebieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf, auf denen die Bewirtschaftenden sich nicht vertraglich zur Duldung von Gänsen verpflichtet haben; die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor auf Flächen, die außerhalb der Gänserastplatzkulisse liegen, durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein; innerhalb der Gänserastplatzkulisse muss der Schaden glaubhaft dokumentiert werden; die in dem jeweiligen Jagdjahr nach dem 15. Januar erlegten Nonnengänse sind in den Streckenlisten der Jagdjahre 2024/2025 und 2025/2026 gesondert zu erfassen
(2) Mit der Maßgabe, dass die Jagd in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg und auf der Insel Fehmarn zur Abwehr erheblicher Schäden auf gefährdeten Ackerkulturen auch zur Nachtzeit ausgeübt werden darf.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Schleswig-Holsteinische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Schleswig-Holsteinische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Schleswig-Holstein findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Schleswig-Holstein erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Telefon: 04347 90870
Internet: http://www.ljv-sh.de