Jagdzeiten in Sachsen-Anhalt.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Sachsen-Anhalt.
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(1) Mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 20. August bis 31. Oktober und vom 21. Februar bis 31. März nur zur Schadensabwehr und nur auf Alttauben ausgeübt werden darf, die in Trupps von drei und mehr Tieren in Acker-, Grünland oder Baumschulkulturen einfallen.
(2) Mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 21. Februar bis 31. Oktober nur zur Schadensabwehr und nur auf Jungtauben ausgeübt werden darf, die in Acker-, Grünland- oder Baumschulkulturen einfallen.
(3) Mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 1. September bis 31. Oktober nur zur Schadensabwehr und nur auf Graugänse ausgeübt werden darf, die in Trupps von mindestens 50 Tieren in landwirtschaftlichen Kulturen, die mit Raps, Wintergetreide oder Gartenbaupflanzen neu bestellt wurden, einfallen.
(4) Mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 1. September bis 31. Oktober nur zur Schadensabwehr und nur auf Bläss-, Saat-, Ringel- und Kanadagänse ausgeübt werden darf, die in Trupps von mindestens 50 Tieren in landwirtschaftlichen Kulturen, die mit Raps, Wintergetreide oder Gartenbaupflanzen neu bestellt wurden, einfallen.
(5) Mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 1. September bis 31. Oktober nur zur Schadensabwehr und nur auf Bläss-, Saat-, Ringel- und Kanadagänse ausgeübt werden darf, die in Trupps von mindestens 50 Tieren in landwirtschaftlichen Kulturen, die mit Raps, Wintergetreide oder Gartenbaupflanzen neu bestellt wurden, einfallen.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Sachsen-Anhalt". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.

Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Sachsen-Anhaltische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Sachsen-Anhaltische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Sachsen-Anhalt findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Sachsen-Anhalt erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V.
Halberstädter Straße 26
39171 Langenweddingen
Telefon: 039205 417570
Internet: http://www.ljv-sachsen-anhalt.de