Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen.
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(1) Grau-, Kanda- und Nilgänse genießen vom 15. Oktober bis 31. Januar in einigen Gebieten (Unterer Niederrhein, Weseraue) Schonzeit. Genaue Grenzlinien der Gebiete: siehe Jagdzeitenverordnung.
(2) Grau-, Kanda- und Nilgänse genießen vom 15. Oktober bis 31. Januar in einigen Gebieten (Unterer Niederrhein, Weseraue) Schonzeit. Genaue Grenzlinien der Gebiete: siehe Jagdzeitenverordnung.
(3) Grau-, Kanda- und Nilgänse genießen vom 15. Oktober bis 31. Januar in einigen Gebieten (Unterer Niederrhein, Weseraue) Schonzeit. Genaue Grenzlinien der Gebiete: siehe Jagdzeitenverordnung.
(4) Grau-, Kanda- und Nilgänse genießen vom 15. Oktober bis 31. Januar in einigen Gebieten (Unterer Niederrhein, Weseraue) Schonzeit. Genaue Grenzlinien der Gebiete: siehe Jagdzeitenverordnung.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Nordrhein-Westfälische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Nordrhein-Westfälische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund
Telefon: 0231 2868600
Internet: http://www.ljv-nrw.de